Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Finanzverwaltung/Standesamt

Rathaus

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach

  • +49 9544 9223-0
  • +49 9544 9223-55
  • Montag 08:00 - 12:00
    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
    Donnerstag 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:00

Alle Leistungen