Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ordnungsamt

Rathaus

Kirchplatz 4
96149 Breitengüßbach

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    Dienstag 08:00 - 12:00
    Mittwoch 08:00 - 12:00
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Müller, Maximilian

Sachbearbeiter

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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