Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise unter Downloads dieser Aufforderung.
Für Fragen steht Ihnen in der Gemeinde Breitengüßbach Herr Neubauer, Zimmer 1.7, Kirchplatz 4, 96149 Breitengüßbach, Tel. 09544-9223-11, E-Mail geschaeftsleiter(at)breitenguessbach.de, gerne zur Verfügung. Bei Fragen zu Jugendschöffen steht Ihnen ebenfalls das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 22 - Jugend und Familie, Herr Dusold, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Tel. 0951-85-547, E-Mail: jugendamt@lra-ba.bayern.de, www.landkreis-bamberg.de gerne zur Verfügung.
Unter Downloads können Sie Bewerbungsformulare in Papierform erhalten.
Frist für Schöffen:
Die Bewerbungsformulare sind schriftlich bei der Gemeinde Breitengüßbach bis spätestens 5. April 2023 einzureichen.
Der Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 18.04.2023 die Vorschlagsliste beschlussmäßig behandeln, welche anschließend dem Amtsgericht Bamberg vorgelegt wird.