Windelkonzeption

Haushalte mit Wickelkindern bis zum vollendeten vierten Lebensjahr sowie Haushalte mit inkontinenten Personen erhalten ab 01.09.2023 zwei kostenlose Müllsäcke pro Monat und Berechtigten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung bei Wickelkindern ist, dass die erziehungsberechtigte Person und das Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Breitengüßbach gemeldet sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Landkreis Bamberg entrichtet werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung bei inkontinenten Personen ist, dass die in Anspruch nehmende Person mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Breitengüßbach gemeldet ist und sich nicht in stationärer Pflege befindet. Weiter wird vorausgesetzt, dass Müllgebühren an den Landkreis Bamberg entrichtet werden.
Um die kostenlosen Windelsäcke zu erhalten, müssen die Antragsteller einen Antrag ausfüllen und bei der Gemeindeverwaltung mit dem notwendigen Nachweis (Kopie der Geburtsurkunde bei Wickelkindern bzw. einer ärztlichen Bestätigung bei inkontinenten Personen) vorlegen.