Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Breitengüßbach für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Breitengüßbach für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung amtlich bekannt gemacht.