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BürgerMobil

Sie wollen einkaufen, zum Zug oder zum Arzt, Behördengänge machen oder einfach mal Freunde besuchen? Nutzen und testen Sie auch weiterhin das BürgerMobil!

Wer kann als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren?

© LRA Bamberg

Das BürgerMobil ist für alle Bürgerinnen und Bürger aus unserer Gemeinde Breitengüßbach, die selbst nicht mobil sind. Kinder können ab einem Alter und einer Größe, in der kein Kindersitz mehr benötigt wird, mitfahren. Tiere werden nicht befördert.

Die Gemeinde bzw. der ehrenamtliche Fahrer vollzieht lediglich den Beförderungsauftrag, das heißt, Sie müssen in der Lage sein, selbständig und selbstbestimmt in das Fahrzeug ein- und auszusteigen sowie die Fahrtplanung und -ausführung ohne Einschränkung erfassen zu können. Akute Krankentransporte und Transporte (auch vorübergehend) nicht geschäftsfähiger Personen sind ausgeschlossen.

Wie kann ich als Fahrgast im BürgerMobil mitfahren?

Unser BürgerMobil mit seinen vier Fahrgastplätzen (Renault Kangoo E) ist an folgenden Tagen für Sie im Gemeindegebiet Breitengüßbach unterwegs:

  • Dienstag 8 bis 13 Uhr,
  • Mittwoch 8 bis 13 Uhr,
  • Donnerstag 8 bis 13 Uhr.

Für Erwachsene ist ein Fahrtentgelt von einem Euro und für Jugendliche von 6 bis 14 Jahren von 50 Cent festgelegt. Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „aG” können das Bürgermobil kostenfrei nutzen. Die Preise beziehen sich auf ein Einzelticket, das Hin- und Rückweg einschließt, also nur einmalig bezahlt werden muss und innerhalb der Gemeinde gilt. Das Entgelt ist direkt beim Fahrer zu entrichten.

Wenn Sie mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch (Anschrift und Termin) spätestens einen Tag vorher bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung bei Frau Dippold an.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.