Gebühren
Geringe Kosten durch die öffentliche Hand
Für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung fallen Grund- und Verbrauchsgebühren an.
Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet:
bis | 4 m³ / h | 18,00 € / Jahr |
bis | 10 m³ / h | 36,00 € / Jahr |
bis | 16 m³ / h | 72,00 € / Jahr |
über | 16 m³ / h | 144,00 € / Jahr |
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt seit 01.10.2021 1,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die Gebühren sind auf Grundlage der strengen Regelungen des Kommunalen Abgabengesetztes (KAG) kalkuliert. Dadurch erhalten Sie Ihr Trinkwasser zu geringeren Kosten, als dies bei privaten Anbietern möglich wäre. Unsere Gebührenkalkulationen werden regelmäßig vom unabhängigen Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kontrolliert.