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Bürgerversammlung Hohengüßbach

ehemaliges Schulhaus
  • Gemeinde
Eingang Rathaus
Eingang Rathaus
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Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt.

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