Bürgerversammlung Hohengüßbach
Bürgerversammlung gemäß Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bürgerversammlung Anträge an die Verwaltung gestellt werden können, sofern es sich um keine privaten Einzelfälle, sondern um gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse handelt.