Kommunales Förderprogramm

Zuschüsse für Sanierungen und Gestaltungsverbesserungen an Gebäuden möglich

Fördervoraussetzung ist, dass das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt.

Informationen zu den weiteren Fördervoraussetzungen erhalten Sie unter dem Punkt Fassadenprogramm.

© Gemeinde Breitengüßbach